Im Dienst der Erstgesundheitsfürsorge sind Osteopathen verantwortlich, eine Diagnostik auszuführen, die sie befähigt zu unterscheiden, was in den Befugnisbereich der osteopathischen Medizin fällt und wann eine Verweisung an einen anderen Gesundheitsberuf notwendig ist (Rechtsgrundlage ist u.a. das Heilpraktiker- und das Infektionsschutzgesetz). In dieser Hinsicht erkennen Osteopathen, dass spezifische Handlungen und Techniken unter bestimmten Umständen indiziert oder kontraindiziert sein können. Es ist wichtig, sich zu verdeutlichen, dass eine Kontraindikation für einen manipulativen Eingriff an einem bestimmten Körperteil eine osteopathische Behandlung in einer anderen Körperregion nicht ausschließt. In gleicher Hinsicht ist eine Kontraindikation kein Ausschlusskriterium für eine andere, mehr angepasste Technik bei gleicher klinischer Situation. Absolute und relative Kontraindikationen innerhalb der Osteopathie beziehen sich demzufolge meistens auf die ausgeführte Technik.
Osteopathie kann als komplementär aber auch als alternativ zu einer standardisierten medizinischen Behandlung gesehen werden. Eine der Zielsetzungen der osteopathischen Behandlung ist der Gewinn an normaler Funktion. Dadurch können möglicherweise der Gebrauch von Medikamenten, medizintechnische und/oder chirurgische Eingriffe eingeschränkt oder gar gänzlich vermieden werden.