Wir berechnen für eine osteopathische Konsultation 95 Euro, die zum jeweiligen Termin entrichtet werden.
Der Preis gilt sowohl für Säuglinge, Kinder als auch Erwachsene. Der Patient erhëlt eine Rechnung, die er ggf. bei seiner Versicherung einreichen kan. Grundsätzlich benötigen die Patienten keine Rezeptverordnung o.ä. um unsere osteopathische Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Gesetzlich versichert? Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine osteopathische Konsultation, aber manchmal unter der Auflage, dass eine zusätzliche ärztliche Überweisung oder Verordnung bei der Kasse vorgelegt werden muss. Hier würden wir im Sinne des Patienten um Verweisung bitten.
Privat versichert? Es besteht u.a. die Möglichkeit, unsere osteopathische Leistung über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abzurechnen, die sich an die Sätze der Beihilfe anlehnt. Hier muss der Patient mit einem Eigenanteil von ca. 12,70 Euro (u.U. auch mehr), der ggf. von seiner Kasse nicht erstattet wird. Privatversicherte benötigen grundsätzlich keine ärztliche Überweisung oder Verordnung.