Osteopathie als Beruf

Der Beruf des Osteopathen ist ein klinischer Beruf mit begrenzten Befugnissen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge.

Der Osteopath ist geeignet für Erkrankungen, die funktioneller Art sind und mit Schmerzen und Symptomen einhergehen. Seine diagnostische und therapeutische Annäherung des Patienten ist hauptsächlich manueller Art. Neben einer Mehrheit an Indikationen, die sich auf den Stütz- und Bewegungsapparat beziehen, ist es möglich, den Osteopathen auch wegen funktioneller Beschwerden, die nicht muskuloskelettaler Art sind, zu konsultieren.

Der Osteopath arbeitet mit dem Hausarzt und/oder Facharzt zusammen. 


Der Osteopath ist in der Erstgesundheitsfürsorge tätig. Er hat eine vermittelnde Funktion in Bezug auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit und arbeitet nah am Patienten, hauptsächlich über den Tastsinn. Er verbindet diesen mit einem manuell technischen Handeln, dass auf die Wiederherstellung/Verbesserung von verlorener Funktion auf allen Ebenen des Körpers gerichtet ist.

Osteopathie zählt gesetzlich zur Heilkunde und darf uneingeschränkt nur von Ärzten und Heilpraktikern im primären Patientenkontakt ausgeübt werden. Berufspolitisch strebt man einen eigenständigen Beruf des Osteopathen an. Derzeitig ist die Osteopathie nicht als eigenständiges Berufsbild gesetzlich verankert und wird demnach durch entsprechende Berufsverbände organisiert.

Siehe Informationen Konsensgruppe Osteopathie Deutschland.